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Wasserkunden erhalten Umsatzsteuer auf Antrag zurück Die Wasserversorger mussten aufgrund eines Schreibens
des Bundesfinanzministeriums ab dem 11.08.2000 bei Beiträgen und
Kostenerstattungen (für Neubau oder Erweiterung von Gebäuden) den
vollen Mehrwertsteuersatz erheben (bis 31.12.2006: 16%, ab 01.01.2007:
19%). Die jährlichen Verbrauchsgebühren (Wasserabrechnungen)
sind nicht betroffen, da diese bei 7% Umsatzsteuer belassen wurden. Anträge können in der Geschäftstelle,
angefordert werden oder im Internet heruntergeladen werden: » Antrag Zweckverband zur Wasserversorgung der Reckenberg-Gruppe » Antrag Zweckverband zur Wasserversorgung der Büchelberger Gruppe » Antrag Zweckverband zur Wasserversorgung der Gnotzheimer Gruppe » Antrag Zweckverband zur Wasserversorgung der Pfofelder Gruppe Zudem liegen die Anträge bei den jeweiligen Mitgliedsgemeinden zur Abholung bereit. |
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