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Wasserkunden erhalten Umsatzsteuer auf Antrag zurück

Die Wasserversorger mussten aufgrund eines Schreibens des Bundesfinanzministeriums ab dem 11.08.2000 bei Beiträgen und Kostenerstattungen (für Neubau oder Erweiterung von Gebäuden) den vollen Mehrwertsteuersatz erheben (bis 31.12.2006: 16%, ab 01.01.2007: 19%). Die jährlichen Verbrauchsgebühren (Wasserabrechnungen) sind nicht betroffen, da diese bei 7% Umsatzsteuer belassen wurden.
Mit Urteil vom 08.10.2008 hat der Bundesfinanzhof als oberstes deutsches Finanzgericht entschieden, dass auf die genannten Leistungen der ermäßigte Steuersatz in Höhe von 7 % anzuwenden ist. Aufgrund dieses Urteils und eines Schreibens des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen erstatten die Zweckverbände zur Wasserversorgung der Reckenberg – Gruppe, Pfofelder Gruppe, Büchelberger Gruppe, Gnotzheimer Gruppe die erhöhte Mehrwertsteuer nun auf Antrag zurück. Die Erstattung erfolgt durch den jeweiligen Zweckverband freiwillig. Eine rechtliche Verpflichtung besteht nicht.

Anträge können in der Geschäftstelle,

Reutbergstr. 34
91710 Gunzenhausen
Telefon 09831/6781-0

angefordert werden oder im Internet heruntergeladen werden:

» Antrag Zweckverband zur Wasserversorgung der Reckenberg-Gruppe

» Antrag Zweckverband zur Wasserversorgung der Büchelberger Gruppe

» Antrag Zweckverband zur Wasserversorgung der Gnotzheimer Gruppe

» Antrag Zweckverband zur Wasserversorgung der Pfofelder Gruppe

Zudem liegen die Anträge bei den jeweiligen Mitgliedsgemeinden zur Abholung bereit.

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