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Sehr
geehrter Bauherr,
in
diesem Merkblatt sind wichtige Hinweise für den rechtzeitigen Anschluss
Ihres Bauvorhabens an die Trinkwasserversorgung übersichtlich
zusammengestellt. Wir beraten Sie gerne über weitere Einzelheiten.
Bitte rufen Sie die Telefonnummer 0 98 31 / 67 81 –0.
Was
ist bei der Bauplanung zu beachten?
Bauseitig
sollte eine geeignete Übergabestelle – möglichst ein Hausanschlussraum
für alle Anschlüsse nach DIN 18012 – zur Verfügung gestellt
werden. Diese Übergabestelle muss frostfrei, trocken, begehbar und für
unsere Beauftragten zugänglich sein. Sie sollte eine möglichst nahe
Verbindung zur Hauptwasserleitung herstellen. In der Regel ist die Übergabestelle
an der straßenwärts zugewandten Hauswand vorzusehen, damit die
Hausanschlussleitung für Sie möglichst kostengünstig erstellt
werden kann. Bitte berücksichtigen Sie auch, dass die Armaturen und
der Wasserzähler immer frei zugänglich sind und auch später nicht
überbaut oder verstellt werden.
Wer
legt die Leitungsführung fest?
Den
Verlauf der Hausanschlussleitung als Verbindung zwischen der
Versorgungsleitung des Zweckverbandes und Ihrer Hausinstallation legen
unsere Monteure fest, die Ihre Wünsche soweit wie möglich berücksichtigen
werden. Oft können die Erdarbeiten mit anderen Versorgungsleitungen
kombiniert werden.
Zu
beachten ist:
Die
Verlegung des Hausanschlusses sowie der Einbau des Wasserzählers darf
nur vom Fachpersonal des Zweckverbandes vorgenommen werden. Die
Bedienung der Armaturen bis einschließlich des Wasserzählers ist
ausschließlich Sache des Zweckverbandes.
Was
gehört alles zur Hausinstallation?
Die
Hausinstallation umfasst alle Anlagenteile vom Wasserzähler bis zur
letzten Entnahmestelle. Bitte berücksichtigen Sie die DIN 1988. Vor
allem sollten Sie die Montage eines Druckminderventiles und eines
Feinfilters vorsehen.
Bitte
wählen Sie die zur Verlegung vorgesehenen Rohrquerschnitte so, dass
immer eine ausreichende Fließgeschwindigkeit gewährleistet ist, die
zur sicheren Schutzschichtbildung beiträgt.
Die
zusätzliche Montage einer Enthärtungsanlage kann nicht empfohlen
werden.
Kann
während der Bauzeit Wasser entnommen werden?
Ja
– sofern Sie während der Bauzeit Wasser benötigen, werden wir
Ihnen einen Bauwasseranschluss auf Antrag errichten.
Anschluss-
und Benutzungszwang
In
der Satzung des Zweckverbandes ist festgelegt, dass im Verbandsgebiet
alle Grundstücke, auf denen Wasser verbraucht wird, anzuschließen
sind und dass alles benötigte Wasser aus dem Rohrnetz des
Zweckverbandes bezogen wird.
Merkblatt
zum Ausdrucken -DATEI
Skizze
Hausanschluss
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