Genderhinweis


Genderhinweis

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern beim ZV-RBG die männliche Form (generisches Maskulinum) verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter (m/w/d). Die verkürzte Sprachform hat ausschließlich redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

Dies entspricht im Übrigen der in der allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern vorgegebenen, sprachlichen Gestaltungsregel.