Aktuelles


Naturschutzgebiet
Ellenbachgraben



 Stand:  04.12.2024
Stand: 04.12.2024.

Grundwasserentnahme durch die Reckenberg-Gruppe

Die Reckenberg-Gruppe (ZV-RBG) betreibt im Erschließungsgebiet (EG) IV-Arberg eine Grundwassererschließung zur Sicherstellung einer ortsnahen Trinkwasserversorgung für die Bevölkerung. Die Grundwassergewinnung befindet sich südöstlich und außerhalb des Naturschutzgebietes.

Gemäß den Bescheiden vom 16.01.2012 und 25.07.2023 wurde behördlich nach Prüfung aller hydrogeologischer und ökologischer Belange die Trinkwasserentnahme mit 1,0 Mio. m³/Jahr unter Auflagen genehmigt.

Schwerpunkte sind hier (Auszug):

  • Max. tägliche und jährliche Entnahmemenge
  • Überwachung der Brunnenwasserstände/Fördermengen
  • Neubau von Grundwassermessstellen
  • Beweissicherungsmaßnahmen (z. B. Pflanzensoziologische Gutachten)
  • Erstellung von Jahresberichten
  • Einhaltung von Grenz-Grundwasserständen
  • Stützungsverpflichtung des Ellenbachgrabens bei Grenzwert-Unterschreitung
  • Grundwasserstands gesteuerter Brunnenbetrieb

Bereits 2006, 2022 und zuletzt 2024 wurde der Ellenbachgraben einer intensiven gewässerökologischen Untersuchung (incl. Befischung) unterzogen. Die gewonnenen Erkenntnisse fließen unmittelbar in den Betriebsablauf des ZV-RBG und ins wasserrechtliche Genehmigungsverfahren für ein langfristiges neues Wasserrecht ein. Der Antrag ist hierfür im Benehmen mit den Behörden und nach den notwendigen Vorarbeiten bis 30.06.2025 beim Landratsamt Ansbach einzureichen.

In Abstimmung mit den Behörden und entsprechend den Bescheidauflagen erfolgten bzw. laufen derzeit folgende Maßnahmen:

  • Anpassung und Fortschreibung des Grundwasserströmungsmodells für das EG IV-Arberg, sprich Modellierung der möglichen Grundwasserentnahme unter Berücksichtigung der Grundwasserneubildungsraten, Entnahmen anderer Versorger, Entwicklung der Grundwasserstände etc. auf ein weit über das Gewinnungsgebiet hinausgehendes Modellgebiet, welches von dem amtlichen Sachverständigen des Landesamtes für Umwelt festgelegt wurde.
  • Neue gewässerökologischen Untersuchungen im Ellenbachgraben: Bewertung des Ellenbachgrabens als Fischlebensraum / Ermittlung einer ökologisch begründeten Mindestwasserführung / Jahresverlauf der Wassertemperatur
  • Zeitnahe Umgestaltung des Thomson-Wehrs zur Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit des Ellenbachgrabens (abgeschlossen)
  • Einrichtung eines „Runden Tischs“ mit Nutzern im Einzugsgebiet des Ellenbachgrabens (abgeschlossen)
  • Erarbeitung eines Stützungskonzeptes des Ellenbachgrabens

Nach der Demontage des bestehenden Messwehrs (Thomson-Wehr) erfolgt die Wassereinleitung von Rohwasser zur Stützung des Ellenbachgrabens gemäß Bescheidauflage und in Absprache mit dem Landesamt für Umwelt nun grundwasserstandgesteuert über die GWM ELG 1. Der Grundwasserstand ist eingebunden ins Prozessleitsystem mit automatischer Stützungsfreischaltung. Der Ellenbachgraben wird zudem mehrfach wöchentlich durch das Personal des ZV-RBG besichtigt und per Kamera überwacht, um auf das Abflussgeschehen reagieren zu können. Alle Kontrollmaßnahmen werden dokumentiert und den Behörden vorgelegt.

Der ZV-RBG ist nach dem europäischen Umweltmanagementsystem EMAS zertifiziert. Der ZV-RBG hat die Aufgabe einer sicheren Trinkwasserversorgung und trägt hier gesellschaftliche Verantwortung. Eine nachhaltige Grundwassergewinnung unter Berücksichtigung der Umweltaspekte ist für den ZV-RBG selbstverständlich. Gleichzeitig beeinflusst der Klimawandel die Rahmenbedingungen erheblich, was sich mit einigen Stichworten verdeutlichen lässt. Veränderte Niederschlagsbedingungen und längere Trockenperioden, Auslichtung der Wälder (Kalamitäten) mit höheren Verdunstungsraten, Verringerung der Zuflüsse zum Ellenbach aus den vorgelagerten Gräben.

Durch die Einleitung von max. 4 l/s soll ein mögliches „Trockenfallen“ des Ellenbachgrabens auch durch klimatisch bedingte Gründe verhindert werden.

In das Wasserrecht ab dem Jahr 2027 sollen die neuen Erkenntnisse aus den geforderten Untersuchungen einfließen. Bis dahin gelten die Rahmenbedingungen für das aktuelle Wasserrecht und werden vom ZV-RBG umgesetzt.