Grundwasserentnahme durch die Reckenberg-Gruppe
Die Reckenberg-Gruppe (ZV-RBG) betreibt im Erschließungsgebiet (EG) IV-Arberg eine Grundwassererschließung zur Sicherstellung einer ortsnahen Trinkwasserversorgung für die Bevölkerung. Die Grundwassergewinnung befindet sich südöstlich und außerhalb des Naturschutzgebietes.
Gemäß den Bescheiden vom 16.01.2012 und 25.07.2023 wurde behördlich nach Prüfung aller hydrogeologischer und ökologischer Belange die Trinkwasserentnahme mit 1,0 Mio. m³/Jahr unter Auflagen genehmigt.
Schwerpunkte sind hier (Auszug):
Bereits 2006, 2022 und zuletzt 2024 wurde der Ellenbachgraben einer intensiven gewässerökologischen Untersuchung (incl. Befischung) unterzogen. Die gewonnenen Erkenntnisse fließen unmittelbar in den Betriebsablauf des ZV-RBG und ins wasserrechtliche Genehmigungsverfahren für ein langfristiges neues Wasserrecht ein. Der Antrag ist hierfür im Benehmen mit den Behörden und nach den notwendigen Vorarbeiten bis 30.06.2025 beim Landratsamt Ansbach einzureichen.
In Abstimmung mit den Behörden und entsprechend den Bescheidauflagen erfolgten bzw. laufen derzeit folgende Maßnahmen:
Nach der Demontage des bestehenden Messwehrs (Thomson-Wehr) erfolgt die Wassereinleitung von Rohwasser zur Stützung des Ellenbachgrabens gemäß Bescheidauflage und in Absprache mit dem Landesamt für Umwelt nun grundwasserstandgesteuert über die GWM ELG 1. Der Grundwasserstand ist eingebunden ins Prozessleitsystem mit automatischer Stützungsfreischaltung. Der Ellenbachgraben wird zudem mehrfach wöchentlich durch das Personal des ZV-RBG besichtigt und per Kamera überwacht, um auf das Abflussgeschehen reagieren zu können. Alle Kontrollmaßnahmen werden dokumentiert und den Behörden vorgelegt.
Der ZV-RBG ist nach dem europäischen Umweltmanagementsystem EMAS zertifiziert. Der ZV-RBG hat die Aufgabe einer sicheren Trinkwasserversorgung und trägt hier gesellschaftliche Verantwortung. Eine nachhaltige Grundwassergewinnung unter Berücksichtigung der Umweltaspekte ist für den ZV-RBG selbstverständlich. Gleichzeitig beeinflusst der Klimawandel die Rahmenbedingungen erheblich, was sich mit einigen Stichworten verdeutlichen lässt. Veränderte Niederschlagsbedingungen und längere Trockenperioden, Auslichtung der Wälder (Kalamitäten) mit höheren Verdunstungsraten, Verringerung der Zuflüsse zum Ellenbach aus den vorgelagerten Gräben.
Durch die Einleitung von max. 4 l/s soll ein mögliches „Trockenfallen“ des Ellenbachgrabens auch durch klimatisch bedingte Gründe verhindert werden.
In das Wasserrecht ab dem Jahr 2027 sollen die neuen Erkenntnisse aus den geforderten Untersuchungen einfließen. Bis dahin gelten die Rahmenbedingungen für das aktuelle Wasserrecht und werden vom ZV-RBG umgesetzt.