Verwaltungskosten Satzung



Erste Seite der Satzung  über die Erhebung von Verwaltungskosten
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Für Tätigkeiten (Amtshandlungen) im eigenen Wirkungskreis erhebt die Reckenberg-Gruppe Verwaltungskosten (Gebühren und Auslagen). Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach dem Kostenverzeichnis.

Die aktuelle Satzung wurde im Amtsblatt Nr. 13 des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen am 29.03.2025 veröffentlicht.

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