Amtliche
Bekanntmachungen


Empfängerüberprüfung

bei Überweisungen



SEPA Überweisungsträger Muster
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Entsprechend einer neuen gesetzlichen Vorgabe durch die EU wird ab dem 05.10.2025 bei jeder Überweisung und Echtzeitüberweisung eine Empfängerüberprüfung durchgeführt. Dabei wird geprüft, ob der eingegebene Empfängername mit dem für die IBAN hinterlegten Namen übereinstimmt.

Sollten Abweichungen festgestellt werden, werden Ihnen diese angezeigt und Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Überweisung dennoch ausführen oder abbrechen möchten.

Die Empfängerüberprüfung ist somit eine neue Sicherheitsfunktion für Sie. Die Überprüfung läuft vollautomatisch und ist für Sie kostenfrei. 

Die Reckenberg-Gruppe als Kontoinhaber hat bei ihren Banken zusätzlich zu ihrer komplett ausgeschriebenen Bezeichnung nachfolgende Empfängernamen hinterlegt:

ZV Reckenberg-Gruppe

Wasserversorgung Reckenberg-Gruppe

ZV WV Reckenberg-Gruppe

Reckenberg-Gruppe

ZV RBG

 

Verwenden Sie einen dieser Namen bei Ihren Überweisungen an uns, werden bei der Empfängerüberprüfung keine Abweichungen festgestellt und die Überweisung läuft automatisch durch.


Grundwassermessstellen

GWM 7, GWM 21, GWM 25



Skizze von Wassermungenau mit dem Standort der Grundwassermessstelle 7
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Die Reckenberg-Gruppe betreibt zur Dokumentation der Grundwasserstände in ihren Wasserschutzgebieten eine Vielzahl an Grundwasser- und Bodenwassermessstellen sowie Pegeln. Die GwStände werden über das Prozessleitsystem erfasst und jährlich in einem gesonderten Jahresbericht den Behörden vorgelegt.

Entsprechend dem Wasserrechtsbescheid des Landratsamtes Roth vom 29.04.2026 werden den Grundwassermessstellen GWM 7, GWM 21 und GWM 25 eine besondere Bedeutung für die Öffentlichkeit zugemessen. So wurde festgelegt, dass die Brunnen 3 und 4 im EG II bei Wassermungenau so zu betreiben sind, dass an der GWM 7 ein Grundwasserpegel von 367,60 m ü. NN und an der GWM 25 von 368,80 m ü. NN nicht unterschritten werden und die Brunnen im EG I bei Untereschenbach den Grundwasserspiegel an der GWM 21 von 370,50 m ü. NN einhalten.

Die Grundwasserstände mit festgelegtem Grenzgrundwasserstand an diesen drei Messstellen sind in geeigneter Weise im Internet zu veröffentlichen. Die Aktualisierung durch die Reckenberg-Gruppe erfolgt in der Regel zweimal pro Woche.

 

Bereich Wassermungenau:     GWM 7 Monatsganglinie          GWM 25 Monatsganglinie         

Bereich Untereschenbach:      GWM 21 Monatsganglinie

 


Auftrags- /
Vergabebekanntmachungen



eingerüstetes Verwaltungsgebäude in Gunzenhausen während der Gebäudesanierung
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Wir machen aufmerksam

Wir machen aufmerksam und dürfen Sie über Auftragsgegenstand, Vergabeverfahren, Termine und vieles mehr informieren.

Die Reckenberg-Gruppe veröffentlicht anbei die Auftrags-/Vergabebekanntmachungen »


Haushaltssatzung 2026



Auszug aus dem Amtsblatt des Landkreises mit Inhaltsverzeichnis zur Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2024
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Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beinhaltet den Erfolgsplan (Erträge und Aufwendungen) und den Vermögensplan (Einnahmen und Ausgaben), Kreditaufnahmen für Investitionen, Verpflichtungsermächtigungen und den Höchstbetrag der Kassenkredite.

Die aktuelle Satzung wurde im Amtsblatt Nr. 5 des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen am 31.01.2026 unter der Nr. 15 veröffentlicht.

Zur Ansicht der Haushaltssatzung klicken Sie hier


Zuwendungsbescheid



Innenaufnahme Baustelle zur Erneuerung des Pumpwerks Sachsen im Hochbehälter Külbingen
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Erneuerung von Pumpwerken

Dem Zweckverband zur Wasserversorgung der Reckenberg-Gruppe wurde mit nachfolgend aufgeführten Förderkennzeichen für sechs Objekte der Zuwendungsbescheid aus dem Klima- und Transformationsfonds zur Erneuerung von Pumpwerken erteilt.

 

Zuwendungsbescheid Förderkennzeichen   Bescheiddatum   Gültigkeitszeitraum (Bewilligungszeitraum)
Erneuerung des Pumpwerks Sachsen im Hochbehälter Külbingen 67K27188 13.12.2024 19.02.2024 bis 18.02.2026

Erneuerung des Pumpwerks  Brand

67K32773 04.12.2025 01.03.2026 bis 28.02.2029
Erneuerung des Pumpwerks Massendorf 67K32774 04.12.2025 01.03.2026 bis 28.02.2029
Erneuerung des Pumpwerks Oberhöhberg 67K32775 04.12.2025 01.03.2026 bis 28.02.2029
Erneuerung des Pumpwerks Mitteleschenbach 67K32776 04.12.2025 01.03.2026 bis 28.02.2029
Erneuerung des Pumpwerks Unterrottmannsdorf 67K32777 04.12.2025 01.03.2026 bis 28.02.2029

Die Maßnahmee werden gefördert durch das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN). Bis zum 01.11.2025 erfolgte die Förderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).

Nationale Klimaschutzinitiative:

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab. Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.