Entsprechend einer neuen gesetzlichen Vorgabe durch die EU wird ab dem 05.10.2025 bei jeder Überweisung und Echtzeitüberweisung eine Empfängerüberprüfung durchgeführt. Dabei wird geprüft, ob der eingegebene Empfängername mit dem für die IBAN hinterlegten Namen übereinstimmt.
Sollten Abweichungen festgestellt werden, werden Ihnen diese angezeigt und Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Überweisung dennoch ausführen oder abbrechen möchten.
Die Empfängerüberprüfung ist somit eine neue Sicherheitsfunktion für Sie. Die Überprüfung läuft vollautomatisch und ist für Sie kostenfrei.
Die Reckenberg-Gruppe als Kontoinhaber hat bei ihren Banken zusätzlich zu ihrer komplett ausgeschriebenen Bezeichnung nachfolgende Empfängernamen hinterlegt:
ZV Reckenberg-Gruppe
Wasserversorgung Reckenberg-Gruppe
ZV WV Reckenberg-Gruppe
Reckenberg-Gruppe
ZV RBG
Verwenden Sie einen dieser Namen bei Ihren Überweisungen an uns, werden bei der Empfängerüberprüfung keine Abweichungen festgestellt und die Überweisung läuft automatisch durch.
Die Reckenberg-Gruppe betreibt zur Dokumentation der Grundwasserstände in ihren Wasserschutzgebieten eine Vielzahl an Grundwasser- und Bodenwassermessstellen sowie Pegeln. Die GwStände werden über das Prozessleitsystem erfasst und jährlich in einem gesonderten Jahresbericht den Behörden vorgelegt.
Entsprechend dem Wasserrechtsbescheid des Landratsamtes Roth vom 29.04.2026 werden den Grundwassermessstellen GWM 7, GWM 21 und GWM 25 eine besondere Bedeutung für die Öffentlichkeit zugemessen. So wurde festgelegt, dass die Brunnen 3 und 4 im EG II bei Wassermungenau so zu betreiben sind, dass an der GWM 7 ein Grundwasserpegel von 367,60 m ü. NN und an der GWM 25 von 368,80 m ü. NN nicht unterschritten werden und die Brunnen im EG I bei Untereschenbach den Grundwasserspiegel an der GWM 21 von 370,50 m ü. NN einhalten.
Die Grundwasserstände mit festgelegtem Grenzgrundwasserstand an diesen drei Messstellen sind in geeigneter Weise im Internet zu veröffentlichen. Die Aktualisierung durch die Reckenberg-Gruppe erfolgt in der Regel zweimal pro Woche.
Bereich Wassermungenau: GWM 7 Monatsganglinie GWM 25 Monatsganglinie
Bereich Untereschenbach: GWM 21 Monatsganglinie
Wir machen aufmerksam und dürfen Sie über Auftragsgegenstand, Vergabeverfahren, Termine und vieles mehr informieren.
Die Reckenberg-Gruppe veröffentlicht anbei die Auftrags-/Vergabebekanntmachungen »
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beinhaltet den Erfolgsplan (Erträge und Aufwendungen) und den Vermögensplan (Einnahmen und Ausgaben), Kreditaufnahmen für Investitionen, Verpflichtungsermächtigungen und den Höchstbetrag der Kassenkredite.
Die aktuelle Satzung wurde im Amtsblatt Nr. 5 des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen am 31.01.2026 unter der Nr. 15 veröffentlicht.
Dem Zweckverband zur Wasserversorgung der Reckenberg-Gruppe wurde mit nachfolgend aufgeführten Förderkennzeichen für sechs Objekte der Zuwendungsbescheid aus dem Klima- und Transformationsfonds zur Erneuerung von Pumpwerken erteilt.
| Zuwendungsbescheid | Förderkennzeichen | Bescheiddatum | Gültigkeitszeitraum (Bewilligungszeitraum) |
| Erneuerung des Pumpwerks Sachsen im Hochbehälter Külbingen | 67K27188 | 13.12.2024 | 19.02.2024 bis 18.02.2026 |
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Erneuerung des Pumpwerks Brand |
67K32773 | 04.12.2025 | 01.03.2026 bis 28.02.2029 |
| Erneuerung des Pumpwerks Massendorf | 67K32774 | 04.12.2025 | 01.03.2026 bis 28.02.2029 |
| Erneuerung des Pumpwerks Oberhöhberg | 67K32775 | 04.12.2025 | 01.03.2026 bis 28.02.2029 |
| Erneuerung des Pumpwerks Mitteleschenbach | 67K32776 | 04.12.2025 | 01.03.2026 bis 28.02.2029 |
| Erneuerung des Pumpwerks Unterrottmannsdorf | 67K32777 | 04.12.2025 | 01.03.2026 bis 28.02.2029 |
Die Maßnahmee werden gefördert durch das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN). Bis zum 01.11.2025 erfolgte die Förderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Nationale Klimaschutzinitiative:
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab. Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.