Gemäß Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BayEGovG eröffnet die Reckenberg-Gruppe einen Zugang für die Übermittlung elektronischer schriftformersetzender Dokumente.
Zugänge im Sinne der Zugangseröffnung sind die/das vom ZV Reckenberg-Gruppe publizierte/n:
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